Sekretariat: 07531 893530 rektorat@lotte-eckener.konstanz.de

Team

„Jeder Einzelne ist ein Tropfen, gemeinsam sind wir ein Meer.“

Ryunosuke Satoro, japanischer Autor.

Das Team der GMS Lotte-Eckener

  • Frau Ronn
  • Frau Hecht
  • Frau Ganzhelo
  • Herr Gerritzen
  • Herr Richter

Schulleitung

Schulleitung/ GMS- Rektorin 

Simone Berwanger

 

Sekretariat

Frau Schonhardt

 

Schulsozial­arbeit

Die Schulsozialarbeit unterstützt sozialpädagogisch die Schule mit all ihren Beteiligten. Ein gutes Schulklima liegt mir ebenso sehr am Herzen wie die positive Entwicklung der Kinder und Jugendlichen. Dabei berate und vermittle ich bei verschiedensten Themen sozial-emotionaler Art, das bedeutet zum Beispiel:

…für Schüler*innen:
  • Beratung bei persönlichen oder schulischen Fragen und Problemen
  • Unterstützung in schwierigen Situationen im Alltag oder bei Konflikten und Krisen
  • Sich einfach mal aussprechen, wenn ein offenes Ohr gebraucht wird
…für Lehrkräfte:
  • Gemeinsame Durchführung von sozial-pädagogischen Projekten
  • Kollegiale und interdisziplinäre Beratung bei sozial-pädagogischen Fragestellungen
  • Begleitung bei Elterngesprächen
…für Eltern und Sorgeberechtigte:
  • Beratung bei Erziehungsfragen und in schwierigen familiären Situationen
  • Unterstützung und Begleitung beim Kontakt zur Schule
  • Weitervermittlung an außerschulische Fachkräfte
Meine Beratung ist vertraulich (ich unterliege der Schweigepflicht), freiwillig und unabhängig.
Zögern Sie nicht, sich zu melden, wenn etwas sein sollte und ermutigen Sie auch die Kinder und Jugendlichen, sich an mich zu wenden.

Hr. Moritz Piper

}

Sprechzeiten

Mo: 8:30 – 14:00 Uhr (anschließend nach Vereinbarung)

Di: Termine nach Vereinbarung

Mi: 8:30 – 14:00 Uhr (anschließend nach Vereinbarung)

Do: Termine nach Vereinbarung

Fr: Ab 14:00 Uhr nach Vereinbarung

0172/5856349

moritz.piper@konstanz.de

Beratungs­lehrkraft

Folgende Grunsätze gelten für unser Beratungsangebot:

Vertraulichkeit: Alle Anfragen und Gespräche werden vertraulich behandelt. Wir stehen unter Schweigepflicht.

Kostenfreiheit: Unsere Angebote sind für Ratsuchende kostenlos.

Freier Zugang: Ratsuchende können sich bei uns direkt, ohne Vermittlung durch Dritte anmelden.

Freiwilligkeit: Eine Beratung ist nur dann erfolgversprechend, wenn die Ratsuchenden selbst zu Veränderungen motiviert sind.

Unabhängigkeit: Wir orientieren unsere Beratung ausschlie.lich an den Anliegen der Ratsuchenden und fachlichen Kriterien

…für Schüler*innen:

Manchmal l.uft es mit der Schule einfach nicht rund. Wir sind für Dich da, z. B. wenn

● es Dir schwerf.llt, zu lernen oder Dich zu konzentrieren.

● Du Angst vor Prüfungen oder vor der Schule hast.

● Du Schwierigkeiten mit Lehrkr.ften oder Mitschülerinnen und Mitschülern hast.

…für Eltern und Sorgeberechtigte:

Wir sind für Sie da …

… bei Fragen zur Schullaufbahn

● im Rahmen der Einschulung

● beim Übergang von der Grundschule in weiterführende Schulen

● in der Orientierungsstufe

● bei einem Schul(art)wechsel

● bei Entscheidungen über Bildungsabschlüsse

Im Rahmen der Beratung durch eine Beratungslehrkraft k.nnen beispielsweise folgende Fragen besprochen werden:

● Welche Schulart ist der richtige Lernort für mein Kind?

● Wo kann mein Kind mit seinen Stärken und Schwächen gut gefördert werden?

● Welche weiterführende Schule sollen wir wählen?

… bei Schulschwierigkeiten

● bei Schwierigkeiten im Lern- und Arbeitsverhalten

● bei Fragen in den Bereichen Lernen, Motivation und Konzentration

● bei Unsicherheiten, Prüfungsangst und Schulabsentismus

● bei herausfordernden sozialen Situationen unter Schülerinnen und Schülern in der Schule, z.B. auch schulische Konflikte und Mobbing.

Fr. Sandra Bissinger

}

Sprechzeiten

Mo: 8:30 – 14:00 Uhr (anschließend nach Vereinbarung)

Di: Termine nach Vereinbarung

Mi: 8:30 – 14:00 Uhr (anschließend nach Vereinbarung)

Do: Termine nach Vereinbarung

Fr: Ab 14:00 Uhr nach Vereinbarung

0172/5856349

Sandra.Bissinger@zsl-rsfr.de

Der Elternbeirat

Der Elternbeirat fungiert als Verbindungsglied zwischen Elternschaft und Schule. Rechte und Pflichten des Elternbeirats regelt der Paragraph 57 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg.

Jedes Schuljahr wählen die Eltern einer Klasse eine*n Klassenelternsprecher*in  und eine*n Stellvertreter*in. Die Klassenelternvertreter*innen und Stelvertreter*innen bilden den Elternbeirat der Schule. Sie wählen aus ihrer Mitte eine*n Vorsitzende*n und eine*n Stellvertreter*in.

Im Rahmen seiner Aufgaben beteiligt sich der Elternbeirat aktiv am Schulleben und fördert das konstruktive Miteinander zwischen Schule und Elternschaft.

Schreiben Sie uns

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Der Förderverein

… befindet sich im Aufbau